LogoDipl.-Ing.(FH) Martina Schmitz

Von der Industrie- und Handelskammer Trier öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken


Qualitätssicherung

Qualitätszeichen

Zeichen für Qualität

Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland gesetzlich nicht geschützt. Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt.

Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.

Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf dem bestellten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauft vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln.
Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen.

Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt - so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.


Qualifikation

Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwendigen Prüfverfahren unterziehen. Bereits öffentlich bestellte Sachverständige können diesen Status wieder verlieren, wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Sie sind zu regelmäßiger Weiterbildung verpflichtet.

Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.